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1. Umfang und Gültigkeit
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der UPDATE CONSULTING Toth OEG (im Folgenden kurz UC genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die UC gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
1.2. Die Verpflichtungen von UC richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von UC entgegengenommen Auftrages oder eines vom Auftraggeber gegengezeichneten Angebotes und diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von UC ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Gerichtsstand ist Wien
1.5. Erfüllungsort ist der Sitz von UC.
2. Leistung und Honorar
2.1. Sofern nichts anderes vereinbart , gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, in Ermangelung derselben gelten die im Anbot angeführten Preise. Die angeführten Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von UC schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird UC den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
2.3. Der Honoraranspruch seitens UC besteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. UC ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
2.4. Für alle Arbeiten von UC, die aus welchem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt UC eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an UC zurückzustellen.
2.5. Falls bereits beauftragte Leistungen vor der Fertigstellung abgebrochen werden, so werden UC vom Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten (einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und einschließlich eventuell anfallender Stornierungskosten) ersetzt.
2.6. Die Nutzung der von UC zu erbringenden Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von UC.
3. Termine
3.1. UC bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er UC eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an UC. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von UC. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden UC jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
4. Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1. Der Kunde erwirbt - soweit nichts Abweichendes vereinbart - durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der nicht ausschließlichen Nutzung der von UC erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen bzw. Bearbeitungen von UC-Leistungen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch UC und - soweit die Leistungen urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind - des Urhebers bzw. Leistungsschutz- berechtigten zulässig.
4.2. Für jede Nutzung von UC-Leistungen durch den Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die vorherige Zustimmung von UC erforderlich. Sofern keine wichtigen Interessen des Urhebers oder von UC dieser Nutzung entgegenstehen wird UC gegen Bezahlung einer gesonderten angemessenen Vergütung seine Zustimmung erteilen.
4.3. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte und/oder Nutzungserlaubnis am von ihm zur Verfügung gestellten Content (Bilder, Texte, Fotos usw.) zu verfügen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Online-Nutzung. Wird UC von einem Dritten gerichtlich oder außergerichtlich wegen der Nutzung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber UC vollkommen schad- und klaglos und ersetzt UC über erste schriftliche Aufforderung denjenigen Aufwand, der aus einer derartigen Inanspruchnahme Dritter zusätzlich erwachsen ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Leistungserbringung zeitlich unbegrenzt bestehen.
4.4. Vom Auftraggeber eingebrachte Anregungen, Vorschläge und ergleichen haben keinen Einfluss auf die Bemessung des Honorars und begründen kein Urheberrecht des Kunden an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von UC. UC hat das Recht, erbrachte Leistungen (inkl. Hyperlink) zu signieren und zum Zweck der Eigenwerbung einzusetzen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch ein Entgeltanspruch zukommt. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (+Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
4.5. Erhält UC nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von UC, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von UC; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an UC zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von UC gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist UC berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
5. Zahlung
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen prompt nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen.
5.2. Zahlungsziele und Skontoabzüge gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich von UC schriftlich akzeptiert worden sind.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist UC berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie angefallene Kosten für Mahnung und Inkasso zu verrechnen.
5.4. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UC.
5.5. UC ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
5.6. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber UC und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von UC nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
6. Abnahme und Teilabnahme
6.1. UC ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese dem Auftraggeber zur Teilabnahme zu präsentieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren und bei Mängelfreiheit abzunehmen.
6.2. Alle Leistungen von UC, die dem Kunden zur Abnahme oder Teilabnahme präsentiert werden, sind vom Kunden innerhalb der Abnahmefrist von einer Woche ab Vorstellung der Leistungsergebnisse dahin zu überprüfen, ob diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen und dies schriftlich zu bestätigen bzw. zu Protokoll zu erklären. Beanstandungen betreffend im Zeitpunkt der Abnahme eindeutig erkennbarer Mängel sind UC umgehend mitzuteilen.
6.3. Behält sich der Kunde bei der Abnahme (Teilabnahme) eine Erklärung hinsichtlich allfälliger Mängel vor und erfolgt innerhalb der Abnahmefrist (eine Woche ab Vorstellung des Leistungsergebnisses) keine schriftliche und begründete Beanstandung (Mängelliste) durch den Kunden, gelten die Leistungsergebnisse mit dem Zeitpunkt der Präsentation als vertragskonform abgenommen. Davon nicht erfasst sind im Abnahmezeitpunkt nicht eindeutig erkennbare Mängel.
6.4. Bei Beanstandungen wird UC die in der Mängelliste angeführten Fehler zügig beseitigen und die Leistungsergebnisse neuerlich zur Abnahme oder Teilabnahme vorstellen.
6.5. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen auf eigene Kosten überprüfen lassen. Unterbleibt eine solche Prüfung aus welchen Gründen auch immer und führt dies zu einem Schaden, so haftet UC nur dann, wenn Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. UC veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
6.6. UC haftet in keiner Weise für zeitliche Verzögerungen, die durch zu spät übermittelte Materialien (Texte, Bilder, etc.) bzw. verspätete Freigaben durch den Auftraggeber entstehen. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrags, verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen ebenfalls entsprechend.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch UC zu.
7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens UC beruhen. Soweit UC demnach eine Haftung trifft, sind allfällige Ansprüche des Kunden betragsmäßig mit dem finanziellen Wert der Eigenleistungen von UC begrenzt. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt UC keine Haftung.
7.3. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
7.4. UC haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für die Daten, die über UC zugänglich sind. UC behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote seiner Internet-Dienste zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, oder behördliche Auflagen es erfordern.
7.5. UC betreibt die angebotenen Internet-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. UC übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Internet-Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiteres ist UC berechtigt, gespeicherte e-mails und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.
8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
8.1. UC, deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Spezialisten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
8.2. UC darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
8.3. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Spezialisten gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
8.4. Der UB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. UC gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. UC überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben. |